Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und Andreas Töws Einzelunternehmen (im Folgenden „Auftragnehmer") im Bereich Catering, Live-Cooking, BBQ sowie reiner Kochleistungen.
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge über Catering-, BBQ-, Live-Cooking- und Kochdienstleistungen. Sie gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Im Sinne dieser AGB ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website oder in sonstigen Werbemitteln stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber, ein Angebot abzugeben.
(2) Auf eine Anfrage des Auftraggebers erstellt der Auftragnehmer ein individuelles, schriftliches Angebot, das in der Regel 14 Tage gültig ist.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt und der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich annimmt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlich vereinbarten Angebot und der Auftragsbestätigung. Dazu können insbesondere zählen: Menü- und Buffetzusammenstellung, Live-Cooking, BBQ- und Grillleistungen, Bereitstellung von Personal, Equipment und Geschirr sowie Auf- und Abbau.
(2) Bei der Variante „Reine Koch-Skills" stellt der Auftraggeber die Lebensmittel sowie ggf. Equipment bereit; vergütet wird ausschließlich die Arbeitszeit gemäß Angebot.
(3) Geringfügige Abweichungen von Menüvorschlägen sind aus organisatorischen oder saisonalen Gründen vorbehalten, sofern dadurch der Charakter und Wert der Leistung erhalten bleibt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die im Angebot ausgewiesenen Preise sind, sofern nicht anders ausgewiesen, in Euro und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Falls der Auftragnehmer Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Anfahrtskosten, Übernachtungskosten (sofern erforderlich) sowie etwaige Sonderwünsche werden gesondert ausgewiesen.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung ohne Abzug auf das im Angebot genannte Konto zu zahlen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (gegenüber Verbrauchern: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; gegenüber Unternehmern: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).
§ 5 Änderungen durch den Auftraggeber
(1) Änderungen des Auftragsumfangs (z. B. Gästezahl, Menü, Ort) sind bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung in Textform möglich. Spätere Änderungen können nur nach Rücksprache und ggf. gegen einen Aufpreis berücksichtigt werden.
(2) Eine Erhöhung der Gästezahl ist nach Möglichkeit kurzfristig umsetzbar; eine Verringerung um mehr als 10 % nach den genannten Fristen führt nicht zu einer Reduzierung des Auftragswerts.
§ 6 Stornierung und Rücktritt
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Bei Stornierung fallen — sofern nicht anders vereinbart — folgende pauschale Stornogebühren an, gerechnet vom Datum der Veranstaltung:
- Mehr als 60 Tage vor der Veranstaltung: 10 % der Auftragssumme
- 60 bis 31 Tage vorher: 30 % der Auftragssumme
- 30 bis 15 Tage vorher: 50 % der Auftragssumme
- 14 bis 7 Tage vorher: 70 % der Auftragssumme
- Weniger als 7 Tage vorher oder am Veranstaltungstag: 90 % der Auftragssumme
(2) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. per E-Mail an toews-catering@gmx.de).
Hinweis zum Widerrufsrecht: Verträge über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, sowie Verträge über die Lieferung schnell verderblicher Waren sind gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB vom gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher ausgenommen. Auch Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen bestimmten Termin vereinbart sind, sind nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB von einem Widerrufsrecht ausgenommen.
§ 7 Höhere Gewalt
(1) Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren und vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Ereignissen (z. B. Krankheit, behördliche Anordnungen, Naturereignisse) ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Anzahlungen — abzüglich nachweisbar entstandener Kosten — erstattet.
(2) Bei Erkrankung oder anderweitiger Verhinderung des Auftragnehmers wird sich dieser nach Möglichkeit um eine geeignete Vertretung bemühen oder, falls dies nicht möglich ist, den Auftraggeber unverzüglich informieren.
§ 8 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt einen geeigneten Veranstaltungsort sowie ggf. Zugang zu Strom (mind. 230 V) und Wasser bereit, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen (z. B. bei öffentlichen Veranstaltungen).
(3) Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Ernährungsanforderungen (z. B. vegan, halal, koscher) sind rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung, mitzuteilen. Eine vollständige Allergenfreiheit kann auch bei Berücksichtigung gewünschter Ausschlüsse aufgrund von Kreuzkontaminationen nicht garantiert werden.
(4) Vom Auftragnehmer zur Verfügung gestelltes Equipment ist sorgsam zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Auftraggeber zum Zeitwert.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung — insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Folgeschäden — ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.
(5) Für Wertgegenstände, Garderoben und sonstige persönliche Sachen der Gäste am Veranstaltungsort wird keine Haftung übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 10 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags. Einzelheiten zur Verarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleiben zwingende Bestimmungen dieses Landes unberührt.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Auftragnehmers (Bonn). Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.